Gebrauchsmuster
Mit einem Gebrauchsmuster können Sie wie beim Patent Ihre technische Erfindung schützen, mit Ausnahme von Verfahren, die mit dem „kleinen Bruder“ des Patents nicht geschützt werden können.
Beim Gebrauchsmuster handelt es sich um ein nicht geprüftes Schutzrecht, d.h. das nicht geprüft wird, ob alle materiellen Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz erfüllt sind. Die materiellen Voraussetzungen sind hierbei:
Voraussetzungen
- Neuheit:
Die Erfindung gilt als neu, wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht Stand der Technik war. Anders als beim Patent umfasst der Stand der Technik im Hinblick auf das Gebrauchsmusterschutzgesetz alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche Beschreibung oder durch eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Ein weiterer Unterschied zur Patentanmeldung ist, dass bei einer Gebrauchsmusteranmeldung eine innerhalb von sechs Monaten vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag erfolgte Veröffentlichung bleibt außer Betracht bleibt, wenn diese auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers beruht.
- Erfinderischer Schritt:
Die Erfindung beruht auf einem erfinderischen Schritt, wenn die Erfindung sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Geringe Änderungen, die naheliegend sind, lassen sich daher nicht durch ein Patent schützen.
- Gewerbliche Anwendbarkeit:
Auf gewerblicher Anwendbarkeit beruht die Erfindung, wenn diese auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet benutzt oder hergestellt werden kann. Erfindungen, die sich nicht realisieren lassen, sind nicht gewerblich anwendbar. Gleiches gilt für Erfindungen, die aus sozial-ethischen Gründen als nicht gewerblich anwendbar angesehen werden.
Nutzung des Gebrauchsmusters
Generell können Sie Ihr Gebrauchsmuster nach der Eintragung im Register durchsetzen, d.h. wenn ein Dritter Ihr Produkt nachbaut und/oder verkauft, können Sie die Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen. Sie können dem Dritten dabei beispielsweise untersagen, die Nachahmung weiter zu produzieren und/oder zu verkaufen.
Bitte beachten Sie, dass ein Vorgehen aus einem nicht schutzfähigen Gebrauchsmuster, d.h. einem Gebrauchsmuster bei dem die materiellen Voraussetzungen nicht vorliegen, Sie selbst zum Schadenersatz verpflichten könnte. Recherchieren Sie daher sorgfältig oder lassen eine Recherche zu Ihrem Gebrauchsmuster durchführen, um die Rechtsbeständigkeit zu überprüfen!
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