Gebrauchsmuster

Mit einem Gebrauchsmuster können Sie wie beim Patent Ihre technische Erfindung schützen, mit Ausnahme von Verfahren, die mit dem „kleinen Bruder“ des Patents nicht geschützt werden können.

Beim Gebrauchsmuster handelt es sich um ein nicht geprüftes Schutzrecht, d.h. das nicht geprüft wird, ob alle materiellen Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz erfüllt sind. Die materiellen Voraussetzungen sind hierbei:


Voraussetzungen


Nutzung des Gebrauchsmusters

Generell können Sie Ihr Gebrauchsmuster nach der Eintragung im Register durchsetzen, d.h. wenn ein Dritter Ihr Produkt nachbaut und/oder verkauft, können Sie die Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen. Sie können dem Dritten dabei beispielsweise untersagen, die Nachahmung weiter zu produzieren und/oder zu verkaufen.

Bitte beachten Sie, dass ein Vorgehen aus einem nicht schutzfähigen Gebrauchsmuster, d.h. einem Gebrauchsmuster bei dem die materiellen Voraussetzungen nicht vorliegen, Sie selbst zum Schadenersatz verpflichten könnte. Recherchieren Sie daher sorgfältig oder lassen eine Recherche zu Ihrem Gebrauchsmuster durchführen, um die Rechtsbeständigkeit zu überprüfen!


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